Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915 ), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 13.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 594.490 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 628.631 EUR |
| mit einem Saldo von | - 34.141 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| Fehlbetrag von | -34.141 EUR |
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im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 79.164 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR 166.300 EUR |
| mit einem Saldo von | -166.300 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 115.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 31.072 EUR |
| mit einem Saldo von | 83.928 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | -3.208 EUR |
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festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 115.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die von den Verbandmitgliedern zu zahlende Umlage 2026 wird auf insgesamt 550.000 EUR festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
Gemeinde Bad Salzschlirf — 409.475 EUR
Gemeinde Wartenberg — 140.525 EUR
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Salzschlirf, 13.11.2025
DER VERBANDSVORSTEHER DES
ZWECKVERBANDES GRUPPENKLÄRWERK
BAD SALZSCHLIRF-WARTENBERG
gez.
- Peter Klug -
Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03. bis 13.03.2026 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
| Montag - Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Bad Salzschlirf, den 17.02.2026
Der Verbandsvorstand
des Zweckverbandes Gruppenklärwerk
Bad Salzschlirf Wartenberg
gez.
- Peter Klug -
Verbandsvorsteher