Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n
in Vollzeit für die gemeindlichen Liegenschaften.
Wir erwarten:
erfolgreich abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung zum Elektroinstallateur oder Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
Hausmeistertätigkeiten in und an den kommunalen Gebäuden (z.B. Rathaus, Bürgerhaus Niederweimar inklusive Turnhalle, Kindergärten u.a.)
Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31.03.2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder per Email an boethj@weimar-lahn.info zu senden.
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)