Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
zur unbefristeten Besetzung einer Stelle im Bereich Bauverwaltung in Vollzeit.
eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r
selbständiges Arbeiten und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen,
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise,
die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung,
sicherer Umgang mit modernen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren,
soziale und kommunikative Kompetenzen,
Dienstleistungsbereitschaft und kundenorientierte Arbeitsweise.
allgemeine Sachbearbeitung im Bauamt
Liegenschaftsverwaltung
Betreuung der Geodateninfrastruktur und Pflege der kommunalen Kataster
Rechnungssachbearbeitung und Beitragswesen
Mitwirkung bei Ausübung des Vorkaufsrechts für Grundstücke
Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Böth unter 06421/974026 oder unter boethj@weimar-lahn.info.
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Bitte richten Sie diese bis spätestens 14.03.2025 schriftlich oder per Email an
Gemeindevorstand der
Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
boethj@weimar-lahn.info
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35095 Weimar (Lahn)
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der/dem Bewerber*in keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).