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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn)

Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Vorm Lehnwald"

im Ortsteil Weiershausen

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorm Lehnwald" und die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Vorm Lehnwald" beschlossen.

Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines „Dörflichen Wohngebietes" (MDW) am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Weiershausen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von rd. 0,5 ha. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Weiershausen, Flur 2, die Flurstücke 34/4, 34/5, 34/6, 34/7, 34/8, 34/9, 34/10 (tw.), 74 und 92 (tw.).

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie Grundstücksflächen im westlichen Anschluss zum Geltungsbereich des Bebauungsplans, die dem Siedlungszusammenhang zuzuordnen sind und künftig als „Gemischte Baufläche" (M) dargestellt werden.

Die Lage des Plangebiets sowie die räumlichen Geltungsbereiche der Bauleitpläne gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.

2.

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie der FNP-Änderung und ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung für die Bauleitpläne werden im Zeitraum vom

Montag, den 30.03.2026 bis

einschließlich Montag, den 04.05.2026

im Internet unter der Adresse:

https://www.gemeinde-weimar.de/leben-in-weimar/bauen-und-wohnen/bauleitplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Vorentwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn), während der allg. Dienststunden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

kirchner@weimar-lahn.info

und/oder an das, gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Geltungsbereich des Planungsgebiets sowie die Vorentwürfe zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(OpenStreetMap Grundlage, unmaßstäblich)

 

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans

(HVBG Datengrundlage, genordet, unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der FNP-Änderung

(FNP, Ausschnitt genordet, unmaßstäblich)

Gemeinde Weimar (Lahn), 20.03.2026

Herrmann
Bürgermeister