Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 14/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Bauhofmitarbeiter*in (m/w/d)

in Vollzeit. Die Stelle ist zunächst für zwei Jahre befristet.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte eine Ausbildung im Bau- oder Ausbaugewerbe erfolgreich abgeschlossen haben. Erfahrungen als Gartenbauhelfer*in wären von Vorteil. Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B oder BE wird vorausgesetzt, C1E wäre von Vorteil.

Weiterhin erwarten wir:

  • Handwerkliche Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Pünktlichkeit

Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 05.04.2024 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder per Email an boethj@weimar-lahn.info zu senden.

Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Weimar (Lahn)

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)