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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung der Wertermittlungsergebnisse der nachträglich zum Verfahren zugezogenen Grundstücke

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

Telefon +49 (611) 535 3314

Fax +49 (611) 327 605 700

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

 — Gz.: 2-MR-05-12-39-01-B-0004#001

Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048

Verfahrens-Nr.: UF 1239

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung der nachträglich zum Verfahren zugezogenen Grundstücke

Im Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048 werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke, die nachträglich mit dem 5. Änderungsbeschluss zum Verfahren zugezogen wurden, gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung für folgende Flurstücke wie folgt festgestellt:

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Kleinseelheim

11

20/3

Amöneburg

3

131, 132, 133

Heskem

1

300, 301, 302, 303, 304, 305, 307

Heskem

10

248

Moischt

8

55

Roßdorf

15

126/5

Wittelsberg

6

5/1, 28/5, 29/5, 30/5, 31/5, 32/5, 33/5, 34/5, 35/5, 36/5, 37/5, 38/5, 39/8

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 11. März 2025 im Amt für Bodenmanagement Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg erläutert worden sind und vom

10. Februar bis zum 10. März 2025 zu den Öffnungszeiten

im Amt für Bodenmanagement Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marbrug aus-

gelegen haben.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarten und Wertermittlungsrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung werden in den Flurbereinigungsgemeinden Gemeinde Ebsdorfergrund und Stadt Amöneburg sowie in den angrenzenden Städten Homberg (Ohm), Stadtallendorf, Kirchhain, Marburg, Staufenberg, Allendorf (Lumda) und den Gemeinden Weimar (Lahn), Fronhausen und Rabenau öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1239 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Rober-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 26. März 2025

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

(LS)

Im Auftrag

gez. Breitbarth

(Stellv. Abteilungsleiter)