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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Ortsteil StedebachBebauungsplan „Hahngarten“

Bebauungsplan „Hahngarten“

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat am 08.12.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hahngarten“ im Ortsteil Stedebach sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 16/1, 19/1, 25/3tlw. der Flur 2 sowie die Flurstücke 12/1tlw. und 41tlw. der Flur 5, jeweils Gemarkung Stedebach.

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Weiterentwicklung am westlichen Ortsrand von Stedebach geschaffen werden, um der Nachfrage nach Baugrundstücken für die Eigenentwicklung künftig gerecht zu werden. Ziel des Bebauungsplanes ist daher die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gemäß § 5a Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Erschließung ist im Bestand bereits gesichert und erfolgt über die Straße Stedebach. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

17.04.2023 - 19.05.2023 einschließlich

im Bauamt der Gemeinde Weimar (Lahn), Bauamt, Alte Bahnhofstr. 31, 35096 Weimar (Lahn), während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-weimar.de) unter der Rubrik Leben in Weimar / Bauen und Wohnen / Bauleitplanung eingesehen werden.

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Ortsteil Stedebach

Bebauungsplan „Hahngarten“

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte