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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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I. Nachtrag zur Entgeltordnung zur Satzung für den "RuheForst Marburger Land / Germershausen"

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und des § 15 der Satzung für den "RuheForst Marburger Land / Germershausen") hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.03.2023 für den "RuheForst Marburger Land / Germershausen" folgenden I. Nachtrag

Entgeltordnung

beschlossen:

Artikel I

§ 3 Entgelte erhält folgenden Wortlaut:

A) Allgemeines

(1) Das Entgelt richtet sich nach Bewertung des Biotops und der Bestimmung der Beisetzungsstelle.

(2) Bewertungskriterien sind u. a. die Lage der Ruhestätte und die direkten und angrenzenden Naturelemente.

(3) Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als Einzel-, Familien- oder GemeinschaftsBiotop.

B) Brutto-Entgelthöhe

1.) GemeinschaftsBiotop: mit 12 Beisetzungsstellen - EinzelsteIle

Wertungsstufe 1

Brutto-Entgelt pro Beisetzungsstelle

595,00 Euro

Wertungsstufe 2

Brutto-Entgelt pro Beisetzungsstelle

892,20 Euro

Wertungsstufe 3

Brutto-Entgelt pro Beisetzungsstelle

1.190,00 Euro

Wertungsstufe 4

Brutto-Entgelt pro Beisetzungsstelle

1.785,00 Euro

2.) Familien- oder FreundschaftsBiotop: mit bis zu 12 Beisetzungsstellen

Wertungsstufe 1

3.570,00 Euro

Wertungsstufe 2

4.760,00 Euro

Wertungsstufe 3

5.950,00 Euro

Wertungsstufe 4

9.520,00 Euro

3.) EinzelBiotop:

Wertungsstufe 1

3.570,00 Euro

Wertungsstufe 2

4.760,00 Euro

Wertungsstufe 3

5.950,00 Euro

Wertungsstufe 4

9.520,00 Euro

Zusatzleistungen für die Beisetzung

Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird ein Brutto-Entgelt in Höhe von 297,50 Euro erhoben. Für die Ausführung dieser Tätigkeiten an einem Samstag wird ein Brutto-Entgelt in Höhe von 357,00 Euro erhoben.

Die Gemeinde ermächtigt die "RuheForst Marburger Land / Germershausen KG" nach Maßgabe der Entgeltordnung gegenüber den Kunden den Nutzungsvertrag abzuschließen und dem Kunden die Nutzung in Rechnung zu stellen. Alle genannten Beträge enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die o. g. Entgeltbeträge in Absprache mit der RuheForst Marburger Land / Germershausen KG anzupassen und öffentlich bekannt zu machen. Über die Anpassung ist die Gemeindevertretung unverzüglich zu informieren.

Artikel II

§ 8

Inkrafttreten

Diese Änderung tritt zum 1. Mai 2023 in Kraft.

Weimar (Lahn), den 3. April 2023

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Weimar (Lahn)

gez.  —  (Siegel)

Herrmann

Bürgermeister