Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht für die kommunalen Kindergärten und der Kinderkrippe zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für den Gruppendienst und zur Betreuung von Integrationsmaßnahmen.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden an fünf Arbeitstagen. Die tägliche Betreuungszeit der Kindertagesstätten liegt in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr an Werktagen. Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass sich die Arbeitszeit sowohl auf vormittags als auch nachmittags verteilt. In einem der kommunalen Kindergärten wird in „teiloffenen Gruppen“ gearbeitet. Alle unsere Kindertagesstätten arbeiten nach dem Erziehungs- und Bildungsplan.
Die Stellen sind sowohl befristet als auch unbefristet und können als Vollzeit- oder Teilzeitstellen besetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Böth unter 06421/974026 oder unter boethj@weimar-lahn.info.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Bitte richten Sie diese bis spätestens 30.05.2025 schriftlich oder per Email an
Gemeindevorstand der
Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
boethj@weimar-lahn.info
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35095 Weimar (Lahn)
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der/dem Bewerber*in keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).