Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
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genordet, ohne Maßstab
genordet, ohne Maßstab
Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) am 11.12.2025 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Oberweimar im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt" mit Schreiben vom 29.01.2025, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 02.02.2025, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 24.02.2025, Geschäftszeichen: 1060-31-61-a-0100-04-00005#2024-00002, genehmigt.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Weimar (Lahn), Bauamt, Alte Bahnhofstr. 31, 35096 Weimar (Lahn), einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter der Adresse https://www.gemeinde-weimar.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.html eingestellt. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt
Übersichtskarte des Geltungsbereiches, Plankarte 1 – Bebauungsplan
Übersichtskarte des Geltungsbereiches, Plankarte 2 – Ausgleichsmaßnahme
Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Gemarkung Oberweimar
Bebauungsplan Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Bebauungsplan Nr. 07.7„Solarpark Ruhstatt" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz als Satzung beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeinde Weimar (Lahn), Bauamt, Alte Bahnhofstr. 31, 35096 Weimar (Lahn), zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter der Adresse https://www.gemeinde-weimar.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.html eingesehen werden. Zusätzlich wird der rechtskräftige Bebauungsplan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bebauungsplan Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt"
Übersichtskarte des Geltungsbereiches, Plankarte 1 – Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt" sowie FNP-Änderung in diesem Bereich
Übersichtskarte des Geltungsbereiches, Plankarte 2 – Ausgleichsmaßnahme