Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gemäß der Bekannt-machung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung am 02.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.588.138 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.579.832 € |
| mit einem Saldo von 8.306 € | |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 25.000 € |
| mit einem Überschuss von | 33.306 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 67.739 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 1.823.000 € |
| Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 3.873.100 € |
| mit einem Saldo von | -2.050.100 € |
| Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 1.476.950 € |
| Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 397.450 € |
| mit einem Saldo von | -1.079.500 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ | |
| Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | -902.861 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
1.476.950 € festgesetzt. Gemäß § 50 Abs. 1 HGO wird der Gemeindevorstand ermächtigt, über die Aufnahme der Kredite zu entscheiden.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 420 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellen-plan. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifvertragsrecht zwingend ergeben.
Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen:
a) des Ergebnishaushaltes, wenn sie
b) des Finanzhaushaltes, wenn sie
Die verfügbaren Mittel aus folgenden Haushaltsansätze des Ergebnishaushaltes aus dem Haushaltsjahr 2022 werden gem. § 21 GemHVO für übertragbar erklärt:
Fraktionsmittel (01010105-6010100); Doppikeinführung (01010202-6120000); Spielplätze (06060199-60610000); Straßen-Instandhaltung (12010199-6161000), Straßenbeleuchtung-Instandhaltung (12010199-6163000); Bürgerhaus Argenstein (15020132-6161000); Bürgerhaus Nesselbrunn (15020134-6161000); Bürgerhaus Oberweimar (15020137-6161000); Bürgerhaus Roth (15020138-6161000); Bürgerhaus Wenkbach (15020141-6161000); Bürgerhaus Wolfshausen (15020142-6161000).
Die Wertgrenzen gemäß § 12 GemHVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung werden auf 25 % der Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Folgekosten) festgelegt.
35096 Weimar (Lahn), den 03.02.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V. mit § 103 Abs. 2 sowie § 97a Ziffer 5 i.V. mit § 105 Abs. 2 erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf) zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
A)
Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Gemeinde Weimar eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2023 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).
B)
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Weimar festgesetzten Kredite in Höhe von 1.476.950 Euro
(i.W.: Eine Million Vierhundertsechsundsiebzigtausendneunhundertfünfzig Euro).
C)
Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i.V.m. § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Weimar festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 Euro (i.W.: Fünfhunderttausend Euro).
Marburg, 4. April 2023
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2023 bis einschl. 03.05.2023 nach Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung Weimar, Zimmer 209, Alte Bahnhofstraße 31, öffentlich aus.
35096 Weimar (Lahn), den 11.04.2023