Herr Dr. Thorsten Hoß, Bahnhofstraße 3, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass er auf seinen Sitz im Ortsbeirat Niederwalgern verzichtet. Herr Dr. Thorsten Hoß verliert damit seinen Sitz im Ortsbeirat Niederwalgern.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Gemeinschaftsliste Ortsbeirat Niederwalgern zur Wahl des Ortsbeirats Niederwalgern am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen,
Herr Lennart Herrmann, Lärchenweg 1, 35096 Weimar (Lahn),
in den Ortsbeirat Niederwalgern berufen wird und nachrückt.
Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Weimar (Lahn), den 07.04.2026