Herr Nico Müller, Wacholderweg 2, 35096 Weimar (Lahn), hat erklärt, dass er auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet. Herr Nico Müller verliert damit seinen Sitz in der Gemeindevertretung und scheidet als Mitglied aus der Gemeindevertretung aus.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU -, zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 14. März 2021 mit den meisten Stimmen, Herr Helge Fuhr, Unter dem Heiligenwald 7, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass er auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet. Herr Helge Fuhr rückt daher nicht in die Gemeindevertretung nach.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU - zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 14. März 2021 mit den meisten Stimmen,
Herr Jürgen Klingelhöfer, Zur Eiche 11, 35096 Weimar (Lahn),
in die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) berufen wird und nachrückt.
Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Weimar (Lahn), den 21.04.2023
Der Gemeindewahlleiter
gez. (Siegel)
Dörr, Oberamtsrat