Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Rasenmähen seit dem Wegfall der „Rasenmäherverordnung“ zum 01.05.2005 in der Mittagszeit von 13.00 - 15.00 Uhr nicht mehr verboten ist.
In der Geräte- und Baumaschinenlärmschutzverordnung hat der Gesetzgeber nun geregelt, dass das Rasenmähen an Werktagen lediglich in der Zeit zwischen 20.00 und 07.00 Uhr nicht erlaubt ist. Ebenso gilt an Sonn- und Feiertagen ein generelles Mähverbot.
Trotz des Wegfalls des Mähverbots in der Mittagszeit möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger bitten, auf das Mähen in der Mittagszeit zu verzichten. Bitte bedenken Sie, dass neben Kleinkindern auch viele ältere Menschen nicht auf ihre Mittagsruhe verzichten können.
Wir danken für Ihr Verständnis!