Mitglieder des Gemeindevorstandes dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter oder Mitglieder eines Ortsbeirats sein.
Herr Siegfried Koch, Waldstraße 6, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass er auf seinen Sitz im Ortsbeirat Roth verzichtet. Herr Siegfried Koch verliert damit seinen Sitz im Ortsbeirat Roth.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD - zur Wahl des Ortsbeirats Roth am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen,
Herr Marc Weber, Bogenweg 3 A, 35096 Weimar (Lahn),
in den Ortsbeirat Roth berufen wird und nachrückt.
Frau Martina Klein, Bergäcker 12, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass sie auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet. Frau Martina Klein verliert damit ihren Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn).
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Freie Bürgerliste Weimar – FBW - zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen
Frau Erika Zeman, Weiershäuser Straße 14, 35096 Weimar (Lahn),
hat schriftlich erklärt, dass sie gemäß § 22 Absatz 6 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes auf die Anwartschaft auf einen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Freie Bürgerliste Weimar – FBW - zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen,
Frau Merle Drusenbaum, Dorfstraße 14 A, 35096 Weimar (Lahn),
in die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) berufen wird und nachrückt.
Frau Lydia Schneider, Alte Bahnhofstraße 31 A, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass sie auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet. Frau Lydia Schneider verliert damit ihren Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn).
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE - zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen
Herr Ansgar Kraiker, Rosenstraße 12, 35096 Weimar (Lahn),
hat schriftlich erklärt, dass er gemäß § 22 Absatz 6 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes auf die Anwartschaft auf einen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE - zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen,
Frau Dr. Franziska Schwarzenberger-Kesper, Rosenstraße 3,
35096 Weimar (Lahn),
in die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) berufen wird und nachrückt.
Frau Martina Klein, Bergäcker 12, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass sie auf ihren Sitz im Ortsbeirat Niederweimar verzichtet. Frau Martina Klein verliert damit ihren Sitz im Ortsbeirat Niederweimar.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Bürgerliste Niederweimar zur Wahl des Ortsbeirats Niederweimar am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen,
Frau Lydia Wenz, Am Weinberg 7, 35096 Weimar (Lahn),
in den Ortsbeirat Niederweimar berufen wird und nachrückt.
Herr Winfried Laucht, Lindengasse 5, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass er auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet. Herr Winfried Laucht verliert damit seinen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn).
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages Freie Bürgerliste Weimar – FBW zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 15. März 2026 mit den meisten Stimmen,
Herr Timo Weimar, Zum Hundsrück 11, 35096 Weimar (Lahn),
in die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) berufen wird und nachrückt.
Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Weimar (Lahn), den 24.04.2026
| Der Gemeindewahlleiter | |
| gez. | (Siegel) |
| Dörr, Oberamtsrat | |