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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 19/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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LEADER Förderung für Tourismusvorhaben

LEADER Förderung für Tourismusvorhaben

Der LEADER-Region Marburger Land e.V. setzt sich für die Förderung seiner Mitgliedsgemeinden ein. Dies beinhaltet auch die Förderung touristischer Aktivitäten gemäß der Lokalen Entwicklungsstrategie. Gern möchten wir Sie daher auf unsere Fördermöglichkeiten im Bereich I) Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes (Förderquote 25%-45%) sowie II) Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung (öffentliche Träger, Vereine, etc. – Förderquote 30%-80%) aufmerksam machen:

Je nach Projektart gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
I) Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes

Zuwendungsempfänger*innen:

 

Gefördert werden Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 10 Mio. Euro.

Förderziel:

 

Unterstützung bei Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen (Beherbergung, Gastronomie, Dienstleistungen), die zur regionalen Wertschöpfung, Qualitätssteigerung und Schließung von Angebotslücken beitragen.

Fördersatz:

 

Grundförderung: 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; höhere Förderungen bis 40 % möglich bei

 

Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen

 

• 

Stärkung des Innenbereichs und regionaltypischem Bauen

 

Einsatz regionaler, nachhaltiger Produkte oder Stärkung regionaler Vernetzung

 

Sonderförderung (45 %): Bei Beseitigung gastronomischer Angebotsdefizite an Rad-/Wanderwegen oder in Nationalen Naturmonumenten – inkl. regionaler Produkte und Vernetzung.

Maximale Zuwendung: 100.000 € pro Vorhaben.

Förderfähige Ausgaben (Auswahl):

 

Bauliche Investitionen, Planungskosten, IT-Software, Anschaffungen und Investitionen über 410 € netto, Beauftragung von Dritten mit Dienstleistungen

II) Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung

Zuwendungsempfänger*innen:

 

Gemeinden, öffentliche/private Träger (außer Unternehmen).

Förderziel:

 

Entwicklung von Naherholungsregionen, Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Steigerung der Servicequalität – inkl. Barrierefreiheit.

Förderhöhe:

 

a)

Investive Vorhaben

 

 

Grundförderung je nach Art des Projektträgers 30% - 60%, weitere Erhöhung der Förderquote bei

 

 

Regionaltypischem Bauen

 

 

Barrierefreier Profilierung

 

 

Qualitätssteigerung durch Zertifizierung

 

 

Lage in einem Nationalen Naturmonument

 

- gebietsübergreifende Kooperation: 50% - 80 %

 

Förderfähige Ausgaben (Auswahl):

 

Bauliche Investitionen, Planungskosten, beauftragte Dienstleistungen, IT-Software, Anschaffungen über 410 €

 

b)

Nicht-investive Vorhaben (z.B. Dienstleistungsbereich, Servicequalität)

 

 

Grundförderung: 80 %

 

 

Förderfähige Ausgaben (Auswahl):

 

 

beauftragte Dienstleistungen, IT-Software, zwingend für die Umsetzung des Projekts notwendige Sachkosten

Maximale Zuwendung: 100.000 € (höhere Summe bei gebietsübergreifender Kooperation möglich)

Falls Sie Fragen oder Projektideen haben, die mithilfe dieser Fördermöglichkeiten unterstützt werden können, melden Sie sich gern beim Regionalmanagement des LEADER-Region Marburger Land e.V.:

info@marburger-land.de

Telefon: 06422/898 3132

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.marburger-land.de.