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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht für die kommunale Kinderkrippe

zum nächst möglichen Zeitpunkt

eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in (m, w, d)

bzw. Fachkraft nach § 25 b HJKGB

für den Gruppendienst. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden an fünf Arbeitstagen. Die tägliche Betreuungszeit der Kinderkrippe liegt in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr an Werktagen. Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass sich die Arbeitszeit sowohl auf vormittags als auch auf nachmittags verteilt. Alle unsere kommunalen Kindertagesstätten und die Kinderkrippe arbeiten nach dem Erziehungs- und Bildungsplan. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Die Stelle ist befristet als Elternzeitvertretung für mindestens zwei Jahre.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31.01.2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder per Email an boethj@weimar-lahn.info zu senden.

Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Schließen wir mit der/dem Bewerber*in keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Weimar (Lahn)

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)