Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und
Verbraucherschutz
Für das oben genannte Vogelschutzgebiet wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen von der Abteilung für den Ländlichen Raum des Landkreis Marburg-Biedenkopf ein Maßnahmenplan erstellt. Die Inhalte des Planes haben die Aufgabe, die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungsgrades der für dieses Gebiet gemeldeten Vogelarten zu bewirken.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Maßnahmenplan (Stand: Dezember 2023) vom 15. Januar bis einschließlich 15. Februar wie folgt einsehen:
Während des oben genannten Auslegungszeitraums können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar vorgebracht werden.
Zudem stehen am 06.02.2024 Frau Schneider – Regierungspräsidium Gießen, Frau MerleNees – Landkreis Marburg-Biedenkopf – und Herr Engelhard – Landkreis MarburgBiedenkopf – für interessierte Bürgerinnen und Bürger jeweils von 12:00 bis 16.00 Uhr für Fragen, Kritik sowie Anregungen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
| Wetzlar, 15.01.2024 | Regierungspräsidium Gießen Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und Verbraucherschutz Az.: RPGI-53.3-21r0800/3-2016/1 |