Bereits im vergangenen Jahr wurde auf dem kommunalen Teilstück der Herborner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Höhe der Grundschule Niederweimar auf 30 km/h beschränkt.
Als weiterer Baustein der Schulwegsicherung wurden nun in der vergangenen Woche durch einen Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes zusätzliche Warnhinweise in beiden Fahrtrichtungen, jeweils etwa 50 Meter vor der Schule, auf die Fahrbahn aufgebracht.
Diese Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit der Leitung der Grundschule Niederweimar sowie dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in seiner Eigenschaft als Schulträger.