Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden.
| - | eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst |
| - | eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, |
| - | einen gut erreichbaren Arbeitsplatz im Rathaus von Niederweimar, |
| - | Vergütung nach TVöD, entsprechend der Qualifikation und der auszuübenden Tätigkeiten bis Entgeltgruppe 10 |
| - | die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, |
| - | E-Bike-Leasing |
| - | ein engagiertes Team an qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern. |
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Nachweisen über die Qualifikation (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeits- und Qualifikationsnachweise, etc.) sind bis zum 23.06.2024 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder per Email an boethj@weimar-lahn.info zu senden.
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)