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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Ortsteil Wenkbach

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11.5 „Im Niederfeld“

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschl. des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 11.5 „Im Niederfeld“ gemäß § 12 BauGB beschlossen. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück Flurstück 36/3 grenzt unmittelbar an die Altortslage von Wenkbach am Verbindungsweg zum Wohngebiet „Nickelsberg“ an und soll einer Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zugeführt werden, wodurch die beiden Teile des Ortes weiter zusammenwachsen können. Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 BauNVO. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Weimar (Lahn) stellt Wohnbauflächen-Bestand dar, somit kann die Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 36/3 in der Gemarkung Wenkbach, Flur 2, mit einer Fläche von rd. 0,57 ha. Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Montag, dem 03. Juli 2023

bis einschließlich Freitag, den 04. August 2023

im Rathaus der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn), während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden, und zwar

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr

und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr.

öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Zusätzlich werden die Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 4 BauGB für die Dauer der öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.gemeinde-weimar.de („Leben in Weimar“/ „Bauleitplanung“)sowie unter www.plan-es.com unter der Rubrik Beteiligungsverfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Zudem findet sich ein Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf die anschließende Entwurfsoffenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird gesondert hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, Anschrift und E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bau-leitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit der Artenschutzprüfung eine weitgehend abschließende Bewertung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Weimar (Lahn), den 29.06.2023

Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn)
Markus Herrmann, Bürgermeister