Herr Reinhard Karber, Marburger Straße 27, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass er auf seinen Sitz im Ortsbeirat Wenkbach verzichtet. Herr Karber ist damit mit sofortiger Wirkung aus dem Ortsbeirat Wenkbach ausgeschieden.
Gemäß § 34 KWG wird festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD - mit den meisten Stimmen
Herr Sascha Höhle-Kurz, Rother Straße 10A, 35096 Weimar (Lahn)
in den Ortsbeirat Wenkbach nachrückt.
Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Weimar (Lahn), den 19.06.2024
| Der Gemeindewahlleiter | |
| gez. | (Siegel) |
| Dörr, Oberamtsrat | |