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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 27/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hochwasserschutz für die Ortslagen Argenstein und Roth

hier: Vermessung der bestehenden Deiche und des Geländes

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2019 beschlossen, als Schutzziel für den Hochwasserschutz in den Ortsteilen Argenstein und Roth ein zehnjähriges Hochwasserereignis (HQ 10) mit einem Sicherheitszuschlag von 50 cm in der Höhe der Hochwasserdeiche festzulegen.

Danach wurden die betroffenen Grundstückseigentümer/innen informiert und angeschrieben.

Mit der Oberen Wasserbehörde wurde das weitere Verfahren besprochen und die Zuschussmöglichkeiten für die Planungen geklärt.

In einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurde ein Ingenieurbüro zur Umsetzungen der Planungen gesucht.

Um konkrete Planungen vornehmen zu können, die dem vorgegebenen Schutzziel entsprechen, sind verschiedene Vorarbeiten notwendig.

In den kommenden Wochen und Monaten werden Vermessungsarbeiten, Bodenuntersuchungen und naturschutzfachliche Erhebungen erfolgen.

Das Büro Neuhaus & Jacobs, Iserlohn, wurde beauftragt, die planungsbegleitende Vermessung zu erstellen. Hierzu wird die Betretung, d. h. Benutzung der Eigentumsflächen für die Erhebung dieser Planungsgrundlage erforderlich.

Für die Durchführung der Vermessungsarbeiten voraussichtlich im Zeitraum vom 10.07.2023 bis 14.07.2023 bitten wir alle Eigentümer/innen der an dem Hochwasserdämmen anliegenden Grundstücke den Mitarbeitern des Büros Neuhaus & Jacobs Zugang zu ihrem Grundstück zu geben, so dass die Arbeiten zügig ausgeführt werden können und die Planungen zum Hochwasserschutz auf einer aussagekräftigen und belastbaren Vermessung des Urgeländezustandes aufbauen können.

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Weimar (Lahn)

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)