Bereits mehrfach hatten wir an gleicher Stelle auf das Problem mit den „Hinterlassenschaften“ der Hunde auf den öffentlichen Wegen, Plätzen und Grünflächen hingewiesen.
Was viele Hundehalter offensichtlich immer noch nicht wissen oder aber ignorieren, ist die Tatsache, dass das Liegenlassen der „Hundehaufen“ einen Verstoß gegen das Hessische Abfallgesetz darstellt und mit der Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden kann. In den Fällen, in denen z.B. Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt werden, kann gegen den verantwortlichen Hundehalter sogar strafrechtlich vorgegangen werden.
Dass es tatsächlich soweit kommt, ist nicht in unserem Interesse. Dies ist aber nur dann möglich, wenn sich seitens der Hundehalter an einige, eigentlich selbstverständliche, Punkte gehalten wird:
Sicherlich werden wir auf diesem Wege nicht alle Hundehalter erreichen, vielleicht auch nur diejenigen, die sich ohnehin schon nicht nur als Tierfreund, sondern auch als Menschenfreund erwiesen haben. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich diese einfachen Grundsätze auch auf dem Wege des Weitererzählens in den Köpfen festsetzen.
Sollten diese gut gemeinten Aufrufe auch weiterhin keinen oder nur wenig Erfolg haben, sehen wir uns gezwungen, gegen die verantwortlichen Hundehalter, wie oben beschrieben, vorzugehen. Dies ist uns aber freilich nur dann möglich, wenn einzelne Hundehalter namentlich bekannt werden. Entsprechende Hinweise nimmt Ihr Ordnungsamt gerne entgegen.