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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Weimar (Lahn) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1

des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 05.02.2026 die Haushaltssatzung und am 02.07.2026 die Änderung zu § 2 gemäß Beitrittsbeschluss wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.421.470 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.159.437 €

 

mit einem Saldo von

737.967 €

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

325.000 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

 

mit einem Saldo von

325.000 €

 

mit einem Fehlbetrag von

412.467 €

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-517.920 €

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

1.354.300 €

 

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

2.994.297 €

 

mit einem Saldo von

-1.639.997 €

 

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

1.639.997 €

 

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

520.470 €

 

mit einem Saldo von

-1.119.527 €

 

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-1.038.390 €

festgesetzt.

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.639.997 € festgesetzt. Gemäß § 50 Abs. 1 HGO wird der Gemeindevorstand ermächtigt, über die Aufnahme der Kredite zu entscheiden.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung

von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5 Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Steuersätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

 

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

 

380 v.H.

§ 6 Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7 Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellen-plan. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifvertragsrecht zwingend ergeben.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen:

a)

des Ergebnishaushaltes, wenn sie

 

bei überplanmäßigen Aufwendungen den Betrag von 10.000,-- € nicht überschreiten,

 

bei außerplanmäßigen Aufwendungen den Betrag von 5.000,-- € nicht überschreiten oder

 

auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen, unabhängig von der Höhe der Überschreitung oder wenn sie durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt sind

b)

des Finanzhaushaltes, wenn sie

 

bei überplanmäßigen Auszahlungen den Betrag von 20.000,-- € nicht überschreiten,

 

bei außerplanmäßigen Auszahlungen den Betrag von 10.000,-- € nicht überschreiten.

Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 62 - 65 des Kommunalen Verwaltungskonten-rahmens) sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig.

Zahlungswirksame Mehrerträge berechtigen innerhalb eines Teilhaushaltes zu zahlungswirk-samen Mehraufwendungen.

Die Verfügungsmittel des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters sowie die Mittel für die Fraktionen (§ 36 Abs. 4 HGO) sind nicht deckungsfähig mit anderen Aufwendungen.

§ 9 Übertragbarkeit

Die verfügbaren Mittel aus folgenden Haushaltsansätzen des Ergebnishaushaltes werden gem. § 21 GemHVO für übertragbar erklärt:

Fraktionsmittel (01010105-6010100); Bauhofgebäude (01010203-6161000); Rathaus (01010299-6161000); Feuerwehr Entschädigungsaufwand (02030199-6131000); Feuerwehrgerätehäuser (02030199-6161000); Feuerwehr Aus- und Fortbildungskosten (02030199-6880000); Zuschüsse ev. Kiga Nwe (06010236-7128000); Erstattungen an Kindergärten anderer Träger (06010299-7172000); Spielplätze (06060199-6061000); Allg. Kostenstelle Bau und Planung (10010199-6176000); Allg. Kostenstelle Abwasser (11070199-6165000); Straßen (12010199-6161000); Straßenbe-leuchtung (12010299-6163000); Bürgerhaus Allna (15020131-6161000); Bürgerhaus Argenstein (15020132-6161000); Bürgerhaus Kehna (15020133-6161000); Bürgerhaus Nesselbrunn (15020134-6161000); Bürgerhaus Niederwalgern (15020135-6061000,6161000); Bürgerhaus Niederweimar (15020136-6061000,6161000); Bürgerhaus Oberweimar (15020137-6061000,6161000); Bürgerhaus Roth (15020138-6061000,6161000); Bürgerhaus Wolfshausen (15020142-6061000,6161000).

§ 10 Wertgrenzen gemäß § 12 GemHVO

Die Wertgrenzen gemäß § 12 GemHVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung werden auf 15 % der Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Folgekosten) festgelegt.

35096 Weimar (Lahn), den 03.07.2026

Der Gemeindevorstand
Markus Herrmann, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V. mit § 103 Abs. 2 sowie § 97a Ziffer 5 i.V. mit § 105 Abs. 2 erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf) zu den Festsetzungen in § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Aufsichtsbehördliche Genehmigung vom 05. Mai 2026

  • Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).
  • Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird auf 1.639.997 € angepasst. Eine Genehmigung ist gemäß § 103 Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) nur für diesen Betrag möglich.
  • Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmigt.
Jens Womelsdorf
Landrat“

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 während der Sprechstunden in der Gemeindeverwaltung Weimar, Zimmer 209, Alte Bahnhofstraße 31, und im Internet auf der Homepage „www.gemeinde-weimar.de“ öffentlich aus.

35096 Weimar (Lahn), den 03.07.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Weimar (Lahn)
Markus Herrmann, Bürgermeister