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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 29/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ortsgerichtsbezirk Weimar (Lahn) II

Zuständig für folgende Ortsteile: - Niederwalgern, Wenkbach, Roth, Wolfshausen, Argenstein, Kena und Steedebach

Herrn Reiner Sauer

Am Heier 35

35096 Weimar (lahn)

Tel.: 06426/6929

Mail: reinerchrista@t-online.de

Das Ortsgericht ist ab sofort immer Montags von 17:30 Uhr -18:30 Uhr zur Sprechstunde geöffnet.

Bitte vorab per Telefon oder Mail anmelden!

Der Zutritt wird im Regelfall immer nur 1 Person unter Wahrung der Hygienevorschriften gewährt (Mund-/Nasenbedeckung ist Pflicht).

Das Ortsgericht Weimar (Lahn) II ist zuständig für die Ortsteile Argenstein, Kehna, Niederwalgern, Roth, Stedebach, Wenkbach und Wolfshausen.