Vor Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung findet eine EINWOHNER-FRAGESTUNDE statt.
Die nächste Einwohnerfragestunde ist für den 13.02.2025 vorgesehen. Fragen können bis zum 30.01.2025 nach Maßgabe der nachfolgenden Beschreibung eingereicht werden:
Einwohner/innen können der Gemeinde Weimar (Lahn) Fragen zu allgemein interessierenden, kommunalpolitischen Themen, die die Gemeinde Weimar (Lahn) betreffen, öffentlich
| - | an den Gemeindevorstand, |
| - | an die Gemeindevertretung als Ganzes sowie |
| - | an einzelne oder mehrere in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen stellen. |
Fragen an Einzelpersonen sind nicht zulässig. Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Gemeindevertretung aufgenommen werden, werden bei der Einwohnerfragestunde nicht beantwortet.
Die Fragen, die maximal zwei Unterfragen enthalten dürfen, sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich, gerne auch per E-Mail an Hauptamt@weimar-lahn.info:
An den
Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Herrn Manfred Möller
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
zu richten. Dabei ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet alle von ihm als zulässig angesehenen Fragen an den Gemeindevorstand und die Fraktionen weiter.
Ein mündlicher Vortrag der Fragestellenden findet nicht statt. Dagegen erhält der/die Fragesteller/in die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage.
Die Zeit für die Beantwortung der Bürgerfragen pro Sitzung der Gemeindevertretung wird auf 15 Minuten begrenzt.
Die Dauer der Beantwortung einzelner Fragen sollte den Zeitraum von 5 Minuten nicht überschreiten.
Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs
| - | vom Bürgermeister für den Gemeindevorstand, |
| - | vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Gemeindevertretung als Ganzes sowie |
| - | durch die Fraktionsvorsitzenden für die jeweils betroffene Fraktion mündlich beantwortet. |
Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet.
Auf Grund dieser Regelung nicht mehr aufgerufene Fragen werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet und die Antworten in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung bekanntgegeben.
Ist die Beantwortung einer Frage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht in der Sitzung möglich, entscheidet der Ältestenrat möglichst noch vor der Sitzung, wie mit der Frage umgegangen wird.
Weimar (Lahn), den 18.12.2024