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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Weimar (Lahn)

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2025 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung in der Gemeinde Weimar (Lahn) am 11.12.2025 folgenden II. Nachtrag zur Entschädigungssatzung vom 23.02.2000 beschlossen.

Artikel I

§ 3 Abs. 1, letzter Spiegelstrich, erhält folgenden Wortlaut:

– Die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände / Auszählungswahlvorstände bei Wahlen und Abstimmungen erhalten am Abstimmungstag / pro Wahl / pro Bürgerentscheid EURO 30,00

Beschäftigte der Gemeinde, die als Mitglieder in Wahlvorständen tätig werden, erhalten für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeit Freizeitausgleich für die im Wahlvorstand geleisteten Stunden.

Artikel II

§ 3 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut:

(6) Schriftführerinnen oder Schriftführer in den Sitzungen der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ausschüssen der Gemeindevertretung erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von EURO 30,00.

Schriftführerinnen und Schriftführer, die Beschäftigte der Gemeinde sind, können zu Beginn der Tätigkeit als Schriftführung in einem kommunalen Gremium festle-gen, ob sie für die Tätigkeit der Schriftführung die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 oder Freizeitausgleich für die Dauer der Sitzungen in Anspruch nehmen wollen. Die Tätigkeit als Schriftführung in einem kommunalen Gremium während der üblichen Arbeitszeiten zählt als Arbeitszeit und wird nicht mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung abgegolten.

Artikel III

Dieser Nachtrag tritt am 01.03.2026 in Kraft.

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Weimar (Lahn)

Weimar (Lahn), den 08.01.2026

gez.

(Siegel)

Herrmann

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Weimar (Lahn), den 08.01.2026

gez.
Herrmann
Bürgermeister