hier: Feststellen des Nachrückens in den Ortsbeirat Oberweimar
Frau Gundula Hugo, Germershäuser Straße 6, 35096 Weimar (Lahn) hat erklärt, dass sie auf ihren Sitz im Ortsbeirat Oberweimar verzichtet. Frau Hugo rückt damit nicht in den Ortsbeirat Oberweimar nach und verliert ihren Sitz im Ortsbeirat Oberweimar.
Gemäß § 34 KWG wird festgestellt, daß der nächste noch nicht berufen Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Liste Oberweimar – FLO - zur Wahl des Ortsbeirats Oberweimar am 14. März 2021 mit den meisten Stimmen
Herr Dominik Kaletsch, Koblenzer Straße 38, 35096 Weimar (Lahn)
in den Ortsbeirat Oberweimar nachrückt.
Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Weimar (Lahn), den 22.07.2022
Der Gemeindewahlleiter
gez. — (Siegel)
Dörr, Oberamtsrat