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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Ortsteil Niederweimar

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 6.4c „Die Hainäcker II"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 den Bebauungsplan Nr. 6.4c „Die Hainäcker II" nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gemäß §10BauGB als Satzung beschlossen.

Gemäß §10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 6.4c „Hainäcker II" in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß §10 Abs.3 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn), während der allg. Diensstunden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30Uhr bis 12.00Uhr sowie Mittwoch von 15.00Uhr bis 18.00Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis nach § 44 BauGB

Gemäß §44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie des Abs.4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in §44 Abs.4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß §215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß §214 Abs.1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich wird, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Weimar (Lahn) geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich wird eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach §214 Abs.3 Satz2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Weimar (Lahn) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bebauungsplan Nr. 6.4c „Die Hainäcker II"

(Planteil – umaßstäblich)

Gemeinde Weimar (Lahn), den 15.07.2026

gez.
Markus Herrmann
Bürgermeister