Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Abweichungssatzung

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) in der Sitzung am 02.07.2026 folgende Abweichungssatzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Die Abweichungssatzung gilt für die Erschließungsanlage „Hohlweg“ (Teilfläche des Flurstück Nr. 77/6, Flur 3; Flurstück Nr. 77/2, Flur 3 und Flurstück Nr. 77/3, Flur 3) zwischen der Koblenzer Straße und der Einmündung der Obergasse in der Gemarkung Oberweimar.

§ 2 Abweichung von den Herstellungsmerkmalen

Gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen (EBS) der Gemeinde Weimar (Lahn) vom 23.10.2015 wird abweichend von den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 EBS folgendes festgelegt:

Die in § 1 dieser Abweichungssatzung beschriebene Erschließungsanlage gilt mit einem einseitigen Gehweg als endgültig hergestellt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)

Weimar (Lahn), den 15.07.2026

gez.

(Siegel)

Herrmann

 

Bürgermeister

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)

Weimar (Lahn), den 15.07.2026

gez.
Herrmann
Bürgermeister