Durch Ablauf der Amtszeit ist im Ortsgerichtsbezirk Weimar (Lahn) II das Amt eines Ortsgerichtsschöffen im Oktober 2024 neu zu besetzen.
Die Amtszeit eines Ortsgerichtsmitgliedes dauert 10 Jahre, kann aber auf Wunsch auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der oder die Gewählte bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Der oder die zu wählende Person sollte nicht im ersten oder zweiten Grad verwandt sein mit den übrigen Mitgliedern des Ortsgerichtes. Dieses sind zur Zeit :
Über die weiteren persönlichen Voraussetzungen, die gemäß § 8 des Ortsgerichtsgesetzes erfüllt sein müssen, erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Weimar (Lahn) unter der Telefonnummer 06421/974015 gerne Auskunft.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt gerne ausüben möchten, wenden sich bitte ebenfalls unter dieser Telefonnummer an die Gemeindeverwaltung oder teilen ihr Interesse schriftlich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstrasse 31, 35096 Weimar (Lahn) mit.
Bewerbungsfrist: 31.08.2024