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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 34/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Einwohnerfragestunde am 29.09.2022

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, in einer Probephase von 6 Sitzungen vor Beginn der ordentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung eine EINWOHNER-FRAGESTUNDE durchzuführen.

Die nächste Einwohnerfragestunde findet am 29.09.2022 statt. Fragen können bis zum 15.09.2022 nach Maßgabe der nachfolgenden Beschreibung eingereicht werden:

Einwohner/innen können der Gemeinde Weimar (Lahn) Fragen zu allgemein interessierenden, kommunalpolitischen Themen, die die Gemeinde Weimar (Lahn) betreffen, öffentlich

  • an den Gemeindevorstand,
  • an die Gemeindevertretung als Ganzes sowie
  • an einzelne oder mehrere in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen stellen.

Fragen an Einzelpersonen sind nicht zulässig. Ebenso sind Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Gemeindevertretung stehen, nicht zulässig.

Die Fragen, die maximal zwei Unterfragen enthalten dürfen, sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich:

An den

Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Herrn Manfred Möller

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)

zu richten. Dabei ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet alle von ihm als zulässig angesehenen Fragen an den Gemeindevorstand und die Fraktionen weiter.

Ein mündlicher Vortrag der Fragestellenden findet nicht statt. Dagegen erhält der/die Fragesteller/in die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage.

Die Zeit für die Beantwortung der Bürgerfragen pro Sitzung der Gemeindevertretung wird auf 15 Minuten begrenzt.

Die Dauer der Beantwortung einzelner Fragen sollte den Zeitraum von 5 Minuten nicht überschreiten.

Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs

  • vom Bürgermeister für den Gemeindevorstand,
  • vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Gemeindevertretung als Ganzes sowie
  • durch die Fraktionsvorsitzenden für die jeweils betroffene Fraktion mündlich beantwortet.

Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet.

Auf Grund dieser Regelung nicht mehr aufgerufene Fragen werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet und die Antworten in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung bekanntgegeben.

Ist die Beantwortung einer Frage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht in der Sitzung möglich, entscheidet der Ältestenrat möglichst noch vor der Sitzung, wie mit der Frage umgegangen wird.

Weimar (Lahn), den 12.08.2022

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Weimar (Lahn)