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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 36/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet für zwei Jahre eine/n

Mitarbeiter*in (m/w/d)

zur Besetzung der Stelle an der Information der Gemeindeverwaltung in Teilzeit mit bis zu 25,0 Wochenstunden.

Bewerber*innen sollten insbesondere über folgende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen:

  • Kenntnisse der Abläufe in Büros, privaten oder öffentlichen Verwaltungen
  • sicheres Auftreten und gute mündliche und schriftliche Ausdrucksformen

Wir erwarten weiter:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Büro oder Verwaltung oder eine abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte)
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise,
  • eigenverantwortliches Arbeiten und Entscheidungsfreude
  • die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • sicheren Umgang mit zeitgemäßen Arbeitsmitteln und -methoden
  • soziale und kommunikative Kompetenzen
  • Dienstleistungsbereitschaft und kundenorientierte Arbeitsweise.

Wir bieten:

  • einen gut erreichbaren Arbeitsplatz im Rathaus von Niederweimar
  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • eine befristete Stelle mit Teilzeitbeschäftigung (derzeit 25,0 Wochenstunden)
  • Vergütung nach TVöD, entsprechend der Qualifikation und der auszuübenden Tätigkeiten
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
  • ein engagiertes Team an qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern.

Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.09.2022 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder per Email an boethj@weimar-lahn.info zu senden.

Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Weimar (Lahn)

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)