Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht für das Kindergartenjahr 2023/2024 mehrere
für die kommunalen Kindergärten und die Kinderkrippe.
Die tägliche Betreuungszeit der Kindertagesstätten liegt in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr an Werktagen. Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass sich die Arbeitszeit sowohl auf vormittags als auch nachmittags verteilt. Die kommunalen Kindertagesstätten und die Kinderkrippe arbeiten nach dem Erziehungs- und Bildungsplan; in zwei Kindertagesstätten wird in „teiloffenen Gruppen“ gearbeitet. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten im öffentlichen Dienst.
Das Praktikum kann in Absprache mit der Bewerberin/dem Bewerber und der, für den theoretischen Teil der Ausbildung zuständigen Schule, auch in Teilzeit erfolgen und wird dann entsprechend über das Kindergartenjahr hinaus verlängert.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.09.2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder per Email an boethj@weimar-lahn.info zu senden.
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der/dem Bewerber*in keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)