Die Gemeinde als allgemeine Ordnungsbehörde hat im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG §11) ab 22.12.2004, alljährlich die Grabsteine auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Diese Überprüfung wird auf allen Friedhöfen ab dem 09.09.2024 erfolgen.
Wir machen die Nutzungsberechtigten darauf aufmerksam, daß sie für den ordnungsgemäßen Zustand der Grabsteine zu haften haben (§ 30 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Weimar (Lahn) v. 06.06.14).
Nicht standfeste Grabsteine werden durch Aufkleber gekennzeichnet und, falls erforderlich, zur allgemeinen Sicherheit umgelegt.
Wir bitten die Nutzungsberechtigten, die notwendigen Instandsetzungsarbeiten bereits ohne Aufforderung durchzuführen bzw. durchführen zulassen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.