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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 38/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ortsgerichte der Gemeinde Weimar (Lahn)

Ortsgerichte geben willkommene Hilfestellungen in vielen Bereichen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Deshalb rät das Hessische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen (z.B. Grundstücksschätzungen) an das Ortsgericht zu wenden.

Ortsgerichtsbezirk Weimar (Lahn) I

Zuständig für folgende Ortsteile: - Niederweimar, Oberweimar, Allna, Weiershausen und Nesselbrunn

Helga Plitt

Vor dem Berg 1a

OT Allna — Tel.: 06421/7268

Das Ortsgericht ist ab sofort wieder zur bekannten Sprechstunde donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten!

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Helga Plitt

Ortsgerichtsbezirk Weimar (Lahn) II

Zuständig für folgende Ortsteile: - Niederwalgern, Wenkbach, Roth, Wolfshausen, Argenstein, Kehna und Stedebach

Herrn Reiner Sauer

Am Heier 35

35096 Weimar (Lahn) — Tel.: 06426/6929

Mail: reinerchrista@t-online.de

Das Ortsgericht ist ab sofort immer Montags von 17:30 Uhr -18:30 Uhr zur Sprechstunde geöffnet.

Bitte vorab per Telefon oder Mail anmelden!