| 1. | Der vom Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar am 07.07.2022 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung für das Verfahrensgebiet „Koblenzer Straße“ ist am 22.09.2022 unanfechtbar geworden. |
| 2. | Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. |
| 3. | Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke eingewiesen. |
| 4. | Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung für den Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat die Bekanntmachung auch folgende Wirkungen. |
| 4.1 | Das Eigentum an ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen oder Grundstücken geht lastenfrei auf die neuen Eigentümer über (§ 83 Abs. 3 BauGB). |
| 4.2 | Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke gehen ebenfalls auf die neuen Eigentümer über. |
| 5. | Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar veranlasst die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. |
| 6. | Rechtsbehelfsbelehrung |
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu erheben.
Weimar, den 26.09.2022