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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Gemarkung Oberweimar

Bebauungsplan Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar (Lahn) hat am 19.09.2024 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Solarpark Ruhstatt“ in der Gemarkung Oberweimar sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich erfasst somit in der Gemarkung Oberweimar, in der Flur 5, die Flurstücke 18/26tlw., 19/2tlw., 21, 22, 23, 24 tlw., 25 tlw., 26 tlw., 28/1tlw., in der Flur 6, das Flurstück 95tlw. sowie in der Flur 7, die Flurstücke 91/1tlw. und 131/3tlw.. Die Lage und Abgrenzung des erweiterten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

In der nachfolgenden Übersichtskarte 2 ist die Lage der externen Ausgleichsflächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich ersichtlich. Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen umfassen in der Flur 13 das Flurstück 11tlw. sowie in der Flur 12 die Flurstücke* 30tlw., 31tlw., 32tlw. und 56tlw.

(*Flächen im laufenden Flurbereinigungsverfahren, Verfahrensnummer 1780).

(3)

Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne § 11 Abs.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen (Fotovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4)

Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

(4a)

Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich.

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

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Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffsminimierung in den Boden- und Wasserhaushalt.

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Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.

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Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Bestands- und Eingriffsbewertung.

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Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.

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Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten – ist nicht gegeben. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.

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Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

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Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.

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Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild der freien Landschaft.

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Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf angrenzende Wohnhäuser und Nutzungen.

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Kulturelles Erbe, Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.

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Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle ist nicht gegeben. Sonstige erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- oder Sachgüter sind voraussichtlich nicht zu erwarten.

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Wechselwirkungen: Keine strukturellen oder funktionalen Beziehungen bzw. Wechselwirkungen ersichtlich, die bei der Umsetzung der Planung im wesentlichen Maße beeinträchtigt werden können.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung und Planung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt über Aufwertungsmaßnahmen innerhalb der Flächen des Solarparks bzw. des vorliegenden Geltungsbereiches.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

(4b)

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

I.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Bioplan, Stand 08/2025):II. Betrachtete Fauna: Vögel, Reptilien, Haselmaus.

Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten der Baumpieper, Feldlerche, Fitis, Gartenrotschwanz, Goldammer, Heckenbraunelle, Neuntöter, Rohrammer, Star, als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Reptilienart die Zauneidechse hervorgegangen.

Im Ergebnis stehen der Planung artenschutzrechtlichen Konflikte entgegen. Dementsprechend werden im Gemeindegebiet externe Ausgleichsflächen ausgewiesen (siehe Übersichtskarte 2).

Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes und liegt als Anlage bei.

II.

Blendgutachten (TÜV Rheinland, Stand 09/2025):

Analyse der zu erwartenden Blendwirkung auf Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße B 255 sowie der Kreisstraße K 56.

(4c)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

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Amt für Bodenmanagement Fulda (20.02.2024): Hinweise auf die Betroffenheit von Flurstücken, Hinweise zu laufendem Flurbereinigungsverfahren.

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Deutsche Telekom Technik GmbH, Techn. Infrastruktur (15.08.2024): Betroffenheit von Telekommunikationslinien im Plangebiet.

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EAM Netz GmbH (17.01.2024): Keine Versorgungsanlagen der EAM Netz GmbH betroffen. Keine Netzbaumaßnahmen für den Bereich gegenwärtig geplant.

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Hessen Mobil, Dillenburg (21.02.2024): Erschließung erfolgt über die Kreisstraße K 56. Hinweise auf die Bauverbots- und Baubeschränkungszone entlang der Kreisstraße sowie zu den Zugangs- und Zufahrtsverboten. Hinweise zur eigenen Straßenplanung Ortsumgehung Weimar. Mögliche Blendwirkungen des geplanten Solarparks auf Verkehrsteilnehmer müssen ausgeschlossen werden.

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KA des LK Marburg-Biedenkopf (22.02.2024): (FD Wasser- und Bodenschutz) Plangebiet außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten. Hinweise auf Gewässer inkl. Gewässerrandstreifen südlich angrenzend an das Plangebiet (Grabenstruktur). (FD Naturschutz) Hinweise zur Alternativenprüfung. Hinweise zu Abständen zur Wohnbebauung. Hinweise zur Eingriffsminimierung ins Landschaftsbild. Hinweise zur Rückbauverpflichtung (Baurecht auf Zeit). (FB Gefahrenabwehr) Hinweise zum Brandschutz. (FB Ländlicher Raum und Verbraucherschutz) Hinweise zum 2-Prozent-Ziel des Teilregionalplanes Mittelhessen (Z 2.3-4). Hinweise zur Grünlandumwandlung nach 30 Jahren. Hinweise zur Ernährungssicherheit und zum Flächenverbrauch. Ablehnung der Planung.

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Ortsbeirat Oberweimar (26.04.2022): Ablehnung der Planung.

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Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (14.02.2024): Kein begründeter Verdacht auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern.

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RP Gießen (22.02.2024): (Dez. Obere Landesplanungsbehörde) Planung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst (Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung) Plangebiet außerhalb eines amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes. Hinweis auf Arbeitshilfe „Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen in der Bauleitplanung“. (Dez. Oberirdisches Gewässer,Hochwasserschutz) Überschwemmungsgebiete bleiben unberührt. Hinweise zu Starkregenereignissen. (Dez. Nachsorgender Bodenschutz) Keine Altstandorte oder Altablagerungen im Plangebiet. Hinweise zum Bodenschutz. (Dez. Kommunale Abfallentsorgung) Abfallentsorgungsanlagen oder Deponien nicht betroffen. Hinweise für die nachfolgende Planungsebene (Bauausführung). (Dez. Bergaufsicht) Geltungsbereich liegt im Bergfreien. (Dez. Landwirtschaft) Hinweise zur Inanspruchnahme von VRG für Landwirtschaft und Auseinandersetzung mit agrarstrukturellen Belangen. Hinweise zur Agri-PV- Variante. Hinweise zum 2-Prozent-Ziel. Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. (Dez. Obere Forstbehörde) Hinweise zu Waldgebieten südlich außerhalb des Geltungsbereiches. Hinweise zu erwartendem Schattenwurf. (Dez. Obere Naturschutzbehörde) Schutzgebiete nach §§ 23 und 26 BNatSchG bleiben unberührt.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

(5)

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht) und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das Blendgutachten sowie die umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit von

30.09.2025 – 31.10.2025 einschl.

im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-weimar.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden.

(6)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Weimar (Lahn), Bauamt, Alte Bahnhofstr. 31, 35096 Weimar (Lahn), während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können.

Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.demöglich.

(7)

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.(8) Gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Gemarkung Oberweimar

Bebauungsplan Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Gemarkung Oberweimar

Bebauungsplan Nr. 07.7 „Solarpark Ruhstatt“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Übersichtskarte

über die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen im räumlichen Gefüge des Geltungsbereiches Plankarte 1 und 2