Die neue Förderperiode hat am 1.1.2023 begonnen. Damit haben Sie die Möglichkeit Projekteideen einzureichen, die die Region voranbringen und für die Bürgerinnen und Bürger der Region sind. Mit dem Start der neuen Förderperiode sind einige Neuerungen verknüpft. Marburg gehört nicht mehr zur Gebietskulisse der Region Marburger Land, dafür dürfen wir die Stadt Kirchhain neu begrüßen.
Es gibt neue Handlungsfelder und Themen, die berücksichtigt werden müssen. Zukünftig müssen die Projekte einem Handlungsfeld und einem Thema konkret zuzuordnen sein. Es gibt die Möglichkeit, dass durch bestimmte Kriterien, die Förderquote erhöht werden kann, wenn zum Beispiel ein Arbeitsplatz geschaffen wird oder wenn Kriterien des ländlichen Bauens angewendet werden. Das Regionalmanagement berät Sie gerne.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte von jeweils von 1.000 bis zu 20.000 Euro gefördert werden können. Damit sind Maßnahmen zur Dorferneuerung oder Infrastrukturvorhaben genauso wie Projekte zur Regionalentwicklung möglich. Eine aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung soll gestärkt und bürgerschaftliches Engagement dadurch noch besser honorieren werden.
Die Förderquote beträgt 80% auf Brutto auf die Investitionssumme, sofern der Antragstellende nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ansonsten gilt 80% auf die Nettosumme. Der Eigenanteil beträgt 20% für den Antragstellenden.
In 2023 ist neu zu beachten, dass neben dem Förderrahmenplan GAK, die neuen Handlungsfelder zu berücksichtigen sind. Es können ausschließlich in folgenden Handlungsfeldern Regionalbudgetprojekte eingereicht werden:
Handlungsfeld 1, Thema 1.2
Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Verkehr
Handlungsfeld 1, Thema 1.4
Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben von außerschulischen Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“
Handlungsfeld 3, Thema 3.1
Umsetzung von investiven Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
Handlungsfeld 4, Thema 4.2
Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben der Bioökonomie
Was kann gefördert werden?
Im Vordergrund steht die Förderung von innovativen Projektideen und Maßnahmen. Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK (Gemeinsamer Agrar- und Küstenschutz) zugeordnet werden können (Zuordnung erfolgt durch das Regionalmanagement):
Was kann nicht gefördert werden?
Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, Software, etc.) Gebrauchte Gegenstände Verbrauchsmaterial Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.) Lebende Tiere Kommunale Pflichtaufgaben Bewegliche Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 € netto
Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region entsprechen (Zuordnung erfolgt durch das Regionalmanagement):
Achtung: In 2023 beginnt die neue Förderperiode und damit gelten auch neue Handlungsfelder.
Die Übersicht der Handlungsfelder finden Sie unter: Unsere Region -Die Lokale Entwicklungsstrategie.
Zeitlicher Ablauf in 2023:
1. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 22. Februar 2023 beim Regionalmanagement eingegangen sein.
2. Bewilligung erfolgt ab Ende April 2023 3. Abrechnung und Abschluss des Projektes bis zum 15. Oktober 2023
Die Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2023 fertiggestellt sein. Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Regionalmanagerin Frau
Alexandra Klusmann gerne zur Verfügung.
Alexandra Klusmann
Regionalmanagerin
LEADER-Region Marburger Land e.V.
c/o Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Bahnhofstr. 2
35260 Stadtallendorf
Tel.: 06428/707-340