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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 40/2023
Abfallwirtschaft
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Sperrmüllentsorgung

Die für die Sperrmüllabfuhr erforderlichen Antragskarten erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung bzw. den Ortsvorsteher(n)innen. Nach Rückgabe der ausgefüllten Antragskarte wird Ihnen der Abfuhrtermin von der Gemeindeverwaltung mitgeteilt. Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über das Restmüllgefäß entsorgt werden können (z.B. Möbelstücke wie Bettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen, Schränke, Bänke, Stühle, Tische, Regale, Polstermöbel, Teppiche usw.)

Nicht abgefahren werden u.a. Gegenstände in Säcken oder Kartons, sämtliche Teile, die aus Bau- und Umbauarbeiten entstanden sind (Bauschutt, Holzgebälk, Türen, Fenster, Bretter usw.) sowie Gegenstände, die durch eine andere Möglichkeit (z.B. Verwertung) entsorgt werden können.

Die Sperrmüllabfuhr hat nicht die Funktion einer Hausentrümpelung oder einer Wohnungsauflösung!

Die Termine der Sperrmüllabfuhr liegen in einem vierwöchigen Rhythmus. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weimar (Lahn) haben zusätzlich die Möglichkeit, ihren Sperrmüll, nach vorheriger Inaugenscheinnahme durch einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung, kostenlos bei der Müllumladestation in Marburg-Wehrda selbst anzuliefern. Nähere Informationen hierzu sowie den erforderlichen Anlieferungsschein erhalten Sie im Rathaus.