Durch Ablauf der Amtszeit ist im Ortsgerichtsbezirk Weimar (Lahn) I das Amt eines Ortsgerichtsschöffen neu zu besetzen.
Die Amtszeit eines Ortsgerichtsmitgliedes dauert 10 Jahre, kann aber auf Wunsch auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der oder die Gewählte bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Der oder die zu wählende Person sollte nicht im ersten oder zweiten Grad mit den übrigen Mitgliedern des Ortsgerichtes verwandt sein. Diese sind zur Zeit:
Die weiteren persönlichen Voraussetzungen für eine Ernennung zu einem Ortsgerichtsmitglied sind in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes genannt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt gerne ausüben möchten, wenden sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder teilen ihr Interesse schriftlich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstrasse 31, 35096 Weimar (Lahn), gerne auch per E-Mail an info@weimar-lahn.info mit.
Bewerbungsfrist: 18.10.2024