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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

in der Gemeinde Weimar (Lahn)

am 25. September 2022

und

der Stichwahl

am 9. Oktober 2022

Am 27. September 2022 hat der Gemeindewahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl am 25. September 2022 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Die Wahlbeteiligung betrug 57,26 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Keiner der Bewerber hatte mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Demnach kamen folgende zwei Personen, mit den meisten Stimmen in die am 9. Oktober 2022 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfindende Stichwahl:

Herrmann, Markus

FBW

und

Plitt, Lars

CDU

An der Stichwahl am 9. Oktober 2022 nahmen beide Personen teil.

Ergebnis der Stichwahl

Der Wahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2022 das endgültige Wahlergebnis der Stichwahl am 9. Oktober 2022 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Die Wahlbeteiligung betrug 51,54 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Auf den Bewerber Herrn Markus Herrmann sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.

Herr Markus Herrmann ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Weimar (Lahn) gewählt.

Einspruchsrecht gegen die Gültigkeit der durchgeführten Wahlen

Gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 25. September 2022 oder die Gültigkeit der Stichwahl am 9. Oktober 2022 kann jede wahlberechtigte Person Einspruch erheben.

Der Einspruch von wahlberechtigten Personen, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der wahlberechtigten Personen (58 wahlberechtigte Personen) unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder die Bewerberin oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahlen ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

Gemeindewahlleiter

der Gemeinde Weimar (Lahn)

-Hauptamt-

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Weimar (Lahn), den 14.10.2022

gez. (Siegel)

Dörr
Gemeindewahlleiter