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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 43/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ehrungen im Bereich sportlicher, kultureller oder gemeinnütziger Leistungen

Die Gemeinde Weimar (Lahn) verleiht im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ehrenamtlich Tätigen und Sportlern aus Vereinen der Großgemeinde, die sich besonders verdient gemacht haben, eine Auszeichnung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, uns Personen/Gruppen/Vereine zu benennen, die nach Ihrer Meinung für eine entsprechende Ehrung in Frage kommen.

Die Auszeichnung für besondere sportliche Leistungen und besondere Verdienste um die Förderung des Sports beziehen sich auf Sportlerinnen und Sportler, die einem dem Landessportbund Hessen angeschlossenen Verein angehören und für diesen auch gestartet sind oder für diesen tätig geworden sind. Die Ehrung kann auch Mannschaften in ihrer Gesamtheit zuteil werden.

Bürgerinnen und Bürger, die sich durch herausragende Einzelleistungen oder durch besondere Verdienste im Bereich Kultur und Soziales verdient gemacht haben, können das Ehrenbürgerrecht verliehen bekommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Satzung „Richtlinien zur Auszeichnung von Sportlern und ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde Weimar (Lahn)“ unter https://www.gemeinde-weimar.de/rathaus/ortsrecht

Gerne können wir Ihnen die Satzung auch per Mail übersenden.

Ihren Vorschlag richten Sie bitte bis spätestens 31.10.2023 an

Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn)

Hauptamt

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)

Oder per Mail an stein@weimar-lahn.info

Wir bitten Sie, mindestens folgende Daten anzugeben:
  • Name der Einzelperson/Gruppe bzw. des Vereins
  • Anschrift
  • Welche Funktion wurde ausgeübt bzw. welche Leistung wurde erbracht?
  • Über welchen Zeitraum wurde die Leistung ggf. erbracht?