hier: Feststellen des Nachrückens in die Gemeindevertretung
Herr Markus Herrmann, Lärchenweg 1, 35096 Weimar (Lahn), hat erklärt, dass er auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) verzichtet. Herr Markus Herrmann verliert damit seinen Sitz in der Gemeindevertretung und scheidet als Mitglied aus der Gemeindevertretung aus.
Gemäß § 34 KWG wird festgestellt, daß der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Bürgerliste Weimar – FBW -, zur Wahl der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) am 14. März 2021 mit den meisten Stimmen
Herr Werner Merte, Hetschmühle 1, 35096 Weimar (Lahn)
in die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) berufen wird und nachrückt.
Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Weimar (Lahn), den 31.10.2022