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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl zum Ortsbeirat Oberweimar am 14. März 2021;hier: Feststellen des Nachrückens in den Ortsbeirat Oberweimar

hier: Feststellen des Nachrückens in den Ortsbeirat Oberweimar

Herr Michael Scharth, Untergasse 1, 35096 Weimar (Lahn) hat erklärt, dass er auf seinen Sitz im Ortsbeirat Oberweimar verzichtet. Herr Scharth verliert damit seinen Sitz im Ortsbeirat Oberweimar.

Gemäß § 34 KWG wird festgestellt, daß der nächste noch nicht berufen Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD - zur Wahl des Ortsbeirats Oberweimar am 14. März 2021 mit den meisten Stimmen

Herr Michael Kaletsch, Elbertswald 27, 35096 Weimar (Lahn)

in den Ortsbeirat Oberweimar nachrückt.

Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Weimar (Lahn), den 26.10.2023

Der Gemeindewahlleiter

gez.

(Siegel)

Dörr, Oberamtsrat