In Ausübung des Hausrechts gelten folgende Vorgaben zum Schutz der an der Sitzung teilnehmenden Personen: Sitzungsteilnehmer*innen und Besucher*innen müssen vor dem Betreten des Gebäudes,in dem sich der Sitzungsraum befindet, eine Mund-Nasen-Abdeckung (mindestens OP-Maske) anlegen. Da die Sitzordnung so gestellt wird, dass zwischen den Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmern und zwischen den Besucherinnen und Besuchern mindestens ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird, kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgelegt werden. Es wird aber darum gebeten, diese auch freiwillig für die Dauer der Sitzung während der Sitzung zu tragen.
Nach der Sitzung und beim Verlassen des Gebäudes ist die Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Verlassen des Gebäudes, in dem sich der Sitzungsraum befindet, zu tragen. Im Bereich des Ein- und Ausgangs und in den Fluren ist nicht gewährleistet, dass Personen jederzeit den notwendigen räumlichen Abstand zu anderen Personen einhalten können.
Personen, die akut an Erkältungssymptomen leiden, bleiben bitte zu Hause.
Im Zugang zum Sitzungsraum besteht die Möglichkeit der Händedesinfektion.