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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl zum Ortsbeirat Niederwalgern am 14. März 2021;

hier: Feststellen des Nachrückens in den Ortsbeirat Niederwalgern

Herr Markus Herrmann, Lärchenweg 1, 35096 Weimar (Lahn), hat schriftlich erklärt, dass er auf seinen Sitz im Ortsbeirat Niederwalgern verzichtet. Herr Herrmann ist damit aus dem Ortsbeirat Niederwalgern ausgeschieden.

Gemäß § 34 KWG wird festgestellt, dass in dem Wahlvorschlag der „Gemeinschaftsliste Ortsbeirat Niederwalgern“ für die Wahl des Ortsbeirats Niederwalgern am 14. März 2021 keine weiteren Bewerberinnen oder Bewerber aufgeführt sind. Der Wahlvorschlag ist somit erschöpft.

Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG fest, dass der im Ortsbeirat Niederwalgern frei gewordene Sitz bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsbeirats unbesetzt bleibt. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Ortsbeirats Niederwalgern vermindert sich für den Rest der Wahlzeit entsprechend.

Gegen die Feststellung kann gem. § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Weimar (Lahn), den 05.12.2022

Der Gemeindewahlleiter — 
gez.  —  (Siegel)
Dörr, Oberamtsrat —