Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 5/2025
Abfallwirtschaft
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Sonderabfall-Kleinmengensammlung
Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf, Siemensstraße 5, Marburg-Wehrda
am 01.02.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Folgende Abfälle gehören in die Schadstoffsammlung und werden am Sonderabfall-Sammelfahrzeug angenommen:
- Nicht ausgehärtete Farben und Lacke (auch solche mit dem "Blauen Umweltengel"); nicht ausgehärtete Dispersions- und Wandfarben
- Holzschutz- und Imprägnierungsmittel, unabhängig, ob ausgehärtet oder nicht- auf Grund ihrer Inhaltsstoffe gehören sie immer zum Sonderabfall
- Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Substanzen aller Art (z. B.: Verdünner, Fleckenentferner, Frostschutzmittel, Kühl- und Schmiermittelreste, Bremsflüssigkeit, Bohr-, Schneid- und Schleifölreste etc.)
- Kleber, Leime und Spachtelmasse (z. B.: Fliesenkleber, Holzleim, Kitt, Autospachtel)
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Flüssige und feste Chemikalien (z. B.: Fotochemikalien), Säuren, Laugen, Beizmittel (z. B.: Batteriesäure, Rostumwandler, WC-Reiniger, Abflussfrei)
- Drogerie- und Kosmetikartikel
- Haushaltsfette und -öle (z. B.: Fritierfett)
- Produkte, die Quecksilber enthalten (z. B.: Quecksilberthermometer - auch zerbrochene, quecksilberhaltige Schaltelemente)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc. (in kleineren Stückzahlen)
- Batterien (Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen etc.). Die Knopfzellen sollten bitte getrennt von den anderen Batterien gesammelt und am Schadstoffmobil abgegeben werden.
- Hinweis: Da alle Verkaufsstellen seit dem 01.10.1998 mit Inkrafttreten der Batterieverordnung zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet sind, sollten Sie primär die dort aufgestellten Sammelbehälter nutzen!
- Autobatterien (Altbestände)
- Auch bei Autobatterien verweisen wir auf die Batterieverordnung und die damit verbundene Rückgabemöglichkeit bei den Verkaufsstellen. Die Fachhändler sind verpflichtet, beim Kauf ein Pfand von 7,50 EUR zu erheben und bei Rückgabe der Batterie gegen Vorlage des Kassenbons zu erstatten.
- Ölverschmutzte Betriebsmittel (z. B.: Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen etc.)
- Altöl (Motor- oder Getriebeöl) Wird nur in Ausnahmefällen angenommen. Wenden Sie sich daher bitte vor einer beabsichtigten Entsorgung an den Abfallzweckverband (ALF).
- Hinweis: Nach der Altölverordnung müssen Verkaufsstellen, die Motor- und Getriebeöle abgeben, diese nach Gebrauch auch wieder zurücknehmen. Voraussetzung für die Rückgabe beim Händler ist jedoch die Vorlage des Kassenzettels.
- Spraydosen mit Restinhalt und Spraydosen (auch entleerte), die nicht mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet sind. Leere Spraydosen mit dem "Grünen Punkt" können über den "Gelben Sack" entsorgt werden.
- PCB-Kondensatoren (Undichte Kondensatoren werden nur in auslaufsicherer Verpackung [Plastikbeutel] angenommen!) Bei Kondensatoren von mehr als 1 kg Einzelgewicht bitte beim Abfallzweckverband (ALF) nachfragen!
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
- Munition
- chemische Kampfstoffe
- Glasflaschen sowie Feuerlöscher
- Infektiöse Abfälle
- Asbest uns asbesthaltige Produkte
- Altmedikamente (werden von den Apotheken kostenlos zurückgenommen)