Aus gegebenem Anlass möchten wir dringend darauf hinweisen, dass bei
Grenzübertritt auch Kinder generell ein Reisedokument benötigen!
Dies gilt auch bei Reisen innerhalb der EU!
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahres genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kindereisepass ist 1 Jahre gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. jährlich verlängert.
Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z.B. USA).
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde oder werden soll:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich.
Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde oder ausgestellt werden soll:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann zu Problemen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt können diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Bitte bedenken Sie dabei auch, dass Reisepässe (auch Kinderreisepässe) zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise in manchen Staaten noch 6 Monate gültig sein müssen!
Das Formular zur Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren finden Sie auch unter www.gemeinde-weimar.de unter der Rubrik Formulare.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Weimar (Lahn) unter Tel. 06421/9740-32 oder -13 gerne zur Verfügung.